Um eine logopädische Therapie zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese kann von Allgemeinmedizinern, Neurologen, Kinderärzten, HNO-Ärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden und weiteren Ärzten ausgestellt werden.

Die Vergütung erfolgt über die gesetzliche oder private Krankenkasse. Eine Zuzahlung ist bei erwachsenen Patienten eventuell nötig, wenn kein Befreiungsausweis vorliegt.

Bei jeglichen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!